Arbeit und Sicherheit 2024/25

55 1G 1G 1/2G 1/2G 1/2G Wissenswertes über die Ladungssicherung mit Zurrgurten §§ 22 StVO: Verantwortlich für die Ladungssicherung ist nicht nur der Fahrer, auch der Belader und der Fahrzeughalter können zur Verantwortung herangezogen werden. Ein Fahrer ist verpflichtet, die Fahrt abzulehnen, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist! Sieben Grundregeln der Ladungssicherung: 1. Geeignetes Fahrzeug einsetzen 2. Zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Achslasten nicht überschreiten, Mindestlenkachslasten nicht unterschreiten 3. Schwerpunkt des Ladeguts nach Möglichkeit auf der Längsmittelebene, so niedrig wie möglich 4. Ladegut vor Verrutschen, Verrollen oder Herabfallen sichern 5. Geeignete Ladungssicherungs- und Ladungssicherungshilfsmittel einsetzen 6. Ladegut nicht beschädigen 7. Geschwindigkeit dem Ladegut und den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen Wirkung der Gewichtskraft Beispiele für Zurrtechniken Niederzurren Schräg-/Diagonalzurren Anbringung der Zurrgurte: • Sicherung in alle Richtungen • Ladungssicherung ist immer notwendig, auch wenn Sie nur langsam fahren • Geeigneten Zurrgurt wählen • Zurrgurt auf Beschädigung prüfen • Zurrgurte dürfen nicht geknotet, gequetscht oder über scharfe Kanten gespannt werden. Zurrgurte müssen mit ihrer ganzen Breite tragen. Prüfung von Zurrgurten: • Zurrgurte sind vor jedem Einsatz auf augenfällige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls auszumustern • Mindestens einmal jährlich muss (von einer befähigten Person) eine Prüfung auf die „Ablegereife“ durchgeführt werden. Der Zurrgurt muss danach ggf. entsorgt werden. • Zurrgurte müssen sauber, trocken und gut belüftet gegen Einwirkung von Witterung und aggressiven Stoffen geschützt gelagert werden • Zurrgurte dürfen nicht in der Nähe von Feuer oder anderen heißen Stellen (über 100°C) getrocknet werden • Die Instandhaltung von Zurrgurten dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden

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