Arbeit und Sicherheit 2024/25

82 Sprühen nach unten (Flächenkulturen) Wissenswertes zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz Sicherheit ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln das höchste Gebot. Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) spielt eine entscheidende Rolle für die eigene Gesundheit. Die notwendige PSA wird bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels festgelegt, ist verpflichtend und auf der Verpackung des jeweiligen Mittels aufgeführt. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldverfahren führen. Im November 2020 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine aktualisierte Fassung der Richtlinie über „Persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz“. Im Folgenden finden Sie eine vereinfachte Darstellung zur benötigten Schutzausrüstung, deren Verwendung, sowie passende Produkte dazu aus dem Kerbl-Sortiment. Weitere Hinweise, die zu beachten sind, finden sich in der Packungsbeilage des jeweiligen Mittels und den BVL-Richtlinien, die laufend aktualisiert werden. Ihre Sicherheit ist unser Anliegen – schützen Sie sich und andere durch die richtige Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung. Flächen bzw. Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Nachfolgetätigkeiten (die Vorschriften für das Tragen von Arbeitskleidung ggf. kombiniert mit Schutzhandschuhen betreffen), sind zum Schutz von Anwendern zu befolgen. Schutzausrüstung Norm und Leistungsstufe Mischen / Befüllen Ausbringen Pflanzenschutzmittel (PSM) oder oder oder Weitere Kapitel in der BVL-Richtlinie: 8 Kopfschutz (z. B. Kapuze), 9 Fußschutz (z. B. Sicherheitsstiefel nach ISO 20345), 10 Verwendung von Fahrerkabinen 1 und weitere Anforderungen, 2 zur Vermeidung von Kontamination außerhalb der Kabine zu lagern, 3 bei einigen PSM spezifischer Atemschutz erforderlich, z. B. AX-Filter, 4 In Kabinen mit Filterkategorie 3 oder 4 oder in Kabinen, die bestimmte Anfor-derungen erfüllen (Filterkategorie 2*), kann auf vorgeschriebenen Haut- und Augenschutz verzichtet werden. Auf vorgeschriebenen Atemschutz kann dadurch NICHT verzichtet werden. Sprühen nach oben (Raumkulturen) mit Kabine4 mit Kabine4 ohne Kabine ohne Kabine beim Aussteigen2 beim Aussteigen2 beim Aussteigen (Einzelfälle) beim Aussteigen (Einzelfälle) in Einzelfällen vorgeschrieben in Einzelfällen vorgeschrieben in Einzelfällen vorgeschrieben beim Verlassen der Kabine während der Anwendung Reinigung in Verbindung in Verbindung Schutzhandschuhe wiederverwendbar (Nitril) Einmalhandschuhe Nitril (Nachfolgearbeiten) Arbeitskleidung Ärmelschürze2 Chemikalienschutzanzug (sprühdicht) Gesichts- / Augenschutz Atemschutz: Partikelmaske Halbmaske ISO 18889 G2 oder EN ISO 374-1 Typ A1 ISO 18889 G1 oder EN ISO 374-1 Typ B EN ISO 27065 C1 oder C2 ISO 27065 C3 EN 14605 Typ 3 oder 4 EN ISO 27065 C3 oder EN 14605 Typ 3 oder 4 DIN 32781 EN 166: 3S EN 143 (P2) EN 14387 (A2P2)3 unverdünnte PSM Zur einfachen Identifikation geeigneter Schutzausrüstung wurde folgendes Symbol eingeführt: Da das Piktogramm nicht in allen relevanten Normen explizit benannt wird, ist die Möglichkeit der Nutzung beschränkt. Auch Ausrüstung, die nicht mit dem Piktogramm gekennzeichnet ist, aber ansonsten der BVL-Richtlinie entspricht, ist für den Einsatz geeignet. Zurzeit sind nur einzelne Produkte mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben mit Blatt“ erhältlich.

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