83 Arbeitsschutz und -kleidung Ärmelschürze Pflanzenschutz gemäß BVL-Richtlinie 2020 • zu Tragen bei Kontakt mit unverdünnten Pflanzenschutzmitteln (z. B. Befüllen und Reinigung der Sprühvorrichtung, oder Befüllen der Sähmaschine) • einfach und schnell An- und Abzulegen, dadurch keine Verschleppung von Chemikalienrückständen in die Traktorkabine • bedeckt großteils auch den Rücken • lange Ärmel • Klettverschluss am Hals • Einheitsgröße, die bis über die Stiefel reicht • die Ärmel- und Schürzenlänge lässt sich problemlos auf die Größe des Trägers kürzen • entwickelt in Zusammenarbeit mit SYNGENTA • abwaschbar und wiederverwendbar • zertifiziert nach EN ISO 13688:2013, EN ISO 27065:2017 Leistungsstufe C3 (PROWL-Test) und EN 14605+A1:2009 [PB3] • Verwendung in der Landwirtschaft, im Wein- und Obstbau • 100 % Polyethylen Art. Nr. Farbe Länge Breite € 15619 dunkelgrün 125 cm 100 cm 1/50 26,99 C3 Pflanzenschutzset gem. BVL-Richtlinie 2020 Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, auch für Gefahrguttransporte geeignet (gem. ADR-Richtlinie). Set beinhaltet: 1 x dichtsitzende Schutzbrille gem. EN 166 3B (Art. Nr. 34520), 1 Paar Nitrilhandschuhe Gr. 10 /XL gem. EN 374 Typ A / ISO 18889, 1 x Augenspülflasche 250 ml mit 4,9 % Phosphatpufferlösung gem. EN 15154-4 (Art. Nr. 34534), 1 x Atemschutzhalbmaske Vulcano gem. EN 149 (Art. Nr. 34535) mit 1 Paar Mehrbereichskombifilter ABEK1P3 gem. EN 14387 (Art. Nr. 34537), 1 x Ärmelschürze nach EN ISO 27065 C3 (Art. Nr. 15619), im praktischen staubdichten Aufbewahrungskoffer 39 x 29 x 10,5 cm Art. Nr. € 345110 1/4 119,00 Grundregeln zu Ihrem Schutz und zur korrekten Anwendung von PSM: • S trikte Trennung von Sozialbereich und Betriebsstätten: Lagern Sie Pflanzenschutzmittel oder möglicherweise kontaminierte Ausrüstung niemals in Aufenthaltsräumen! • H ygiene: Häufiges Händewaschen; nach Beendigung der Arbeit Kleidung waschen und duschen. Während der Anwendung nicht rauchen, trinken, essen oder telefonieren. • Das Pflanzenschutzmittel mit den höchsten Anforderungen bestimmt die Grundausstattung des Betriebs. • Z ur Vermeidung von Kontamination die Schutzkleidung vor Betreten der Traktorkabine wechseln bzw. bei Nutzung einer Ärmelschürze diese nach dem Mischen/Befüllen ablegen. • Kontaminierte Ausrüstung außerhalb der Kabine lagern! • I n geeigneten Traktorkabinen (mind. Kategorie 2* gemäß Fachmeldung des BVL vom 8. Januar 2020) kann das Tragen von Schutzausrüstung teilweise entfallen. • B ehandelte Flächen bzw. Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Nachfolgetätigkeiten (die Vorschriften für das Tragen von Arbeitskleidung ggf. kombiniert mit Schutzhandschuhen betreffen), sind zum Schutz von Anwendern zu befolgen.
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