Arbeit und Sicherheit 2024/25

84 ​ ​ Unser Gehör ist ein wertvolles, sensibles Sinnesorgan. Hören ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Aber lärmbedingter Hörverlust ereignet sich selten über Nacht! Er baut sich mit der Zeit durch jede ungeschützte Belastung mit gefährlichem Lärm auf. Deshalb muss bereits ab 85 dB(A) der Arbeitgeber einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, denn ab diesem Wert ist eine irreversible Schädigung der empfindlichen Hörzellen möglich. Lärmbeispiele 120 - 130 dB(A) Düsentriebwerk, Schmerzschwelle 110 - 120 dB(A) Gewitterdonner, Presslufthammer 95 - 110 dB(A) Discomusik, Kettensäge, Schnellzug 85 - 95 dB(A) Telefonläuten, Lastwagen 70 - 85 dB(A) Fahrradglocke, Fernseher, Rasenmäher 50 - 70 dB(A) Nähmaschine, Gruppengespräch, Bürolärm 30 - 50 dB(A) leise Musik, Normale Unterhaltung, Regen 0 - 30 dB(A) Blätterrascheln, Flüstern, Kühlschrankbrummen Eine Erhöhung um 10 dB wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden. SNR-Wert (einfacher Dämmwert) – Der Wert besagt, um wie viel Dezibel der Lärm durch den Gehörschutz reduziert wird (Beispiel: Kopfhörer mit SNR 30 dB reduzieren die Lautstärke von 90 dB auf 60 dB). ab hier Gehörschutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben (85 dB) Wissenswertes über Gehörschutz

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