6 Kategorie I: Einfache persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz gegen minimale Gefahren, z. B. oberflächige mechanische Verletzungen Konformitätsbewertung: Interne Fertigungskontrolle (Modul A) Kategorie II: PSA zum Schutz vor mittleren Risiken: Abwehr von Gefahren, die nicht in Kategorie I und III erfasst sind Konformitätsbewertung: EU-Baumusterprüfung (Modul B) durch notifizierte Stelle Kategorie III: Komplexe PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden, z. B. Kontaminationen, chemische Einwirkungen, ionisierende Strahlung, Baustellen, Infektionsschutz (Viren, Bakterien, Pilze, Corona etc.) Konformitätsbewertung: • EU-Baumusterprüfung, interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen (Modul C2) • EU-Baumusterprüfung, Qualitätssicherung der Produktion (Modul D) Handschuhe als Persönliche Schutzausrichtung (PSA) Handschuhe gelten als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und unterliegen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Sie schützen die Hände vor mechanischen, chemischen, thermischen oder biologischen Gefahren und sind damit ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit. Die Verordnung unterscheidet drei Risikokategorien, abhängig von der Art und Schwere der zu schützenden Gefährdung:
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