Arbeit und Sicherheit 2026

86 Wissenswertes zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz Sicherheit ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln das höchste Gebot. Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) spielt eine entscheidende Rolle für die eigene Gesundheit. Die notwendige PSA wird bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels festgelegt, ist verpflichtend und auf der Verpackung des jeweiligen Mittels aufgeführt. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldverfahren führen. Im November 2020 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine aktualisierte Fassung der Richtlinie über „Persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz“. Im Folgenden finden Sie eine vereinfachte Darstellung zur benötigten Schutzausrüstung, deren Verwendung, sowie passende Produkte dazu aus dem Kerbl-Sortiment. Weitere Hinweise, die zu beachten sind, finden sich in der Packungsbeilage des jeweiligen Mittels und den BLV-Richtlinien, die laufend aktualisiert werden. Ihre Sicherheit ist unser Anliegen – schützen Sie sich und andere durch die richtige Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung. Flächen bzw. Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Nachfolgetätigkeiten (die Vorschriften für das Tragen von Arbeitskleidung ggf. kombiniert mit Schutzhandschuhen betreffen), sind zum Schutz von Anwendern zu befolgen. Grundregeln zu Ihrem Schutz und zur korrekten Anwendung von PSM • Strikte Trennung von Sozialbereich und Betriebsstätten: Lagern Sie Pflanzenschutzmittel oder möglicherweise kontaminierte Ausrüstung niemals in Aufenthaltsräumen! • Hygiene: Häufiges Händewaschen; nach Beendigung der Arbeit Kleidung waschen und duschen. Während der Anwendung nicht rauchen, trinken, essen oder telefonieren. • Das Pflanzenschutzmittel mit den höchsten Anforderungen bestimmt die Grundausstattung des Betriebs. • Zur Vermeidung von Kontamination die Schutzkleidung vor Betreten der Traktorkabine wechseln bzw. bei Nutzung einer Ärmelschürze diese nach dem Mischen/Befüllen ablegen. • Kontaminierte Ausrüstung außerhalb der Kabine lagern! • In geeigneten Traktorkabinen (mind. Kategorie 2* gemäß Fachmeldung des BVL vom 8. Januar 2020) kann das Tragen von Schutzausrüstung teilweise entfallen. • Behandelte Flächen bzw. Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Nachfolgetätigkeiten (die Vorschriften für das Tragen von Arbeitskleidung ggf. kombiniert mit Schutzhandschuhen betreffen), sind zum Schutz von Anwendern zu befolgen. Zur einfachen Identifikation geeigneter Schutzausrüstung wurde folgendes Symbol eingeführt: Da das Piktogramm nicht in allen relevanten Normen explizit benannt wird, ist die Möglichkeit der Nutzung beschränkt. Auch Ausrüstung, die nicht mit dem Piktogramm gekennzeichnet ist, aber ansonsten der BVL-Richtlinie entspricht, ist für den Einsatz geeignet. Zurzeit sind nur einzelne Produkte mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben mit Blatt“ erhältlich.

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