LED-Beleuchtung für Stall und Hof

10 Jetzt investieren Bundesprogramm Energieeffizienz Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert die Umrüstung auf LED-Beleuchtung mit dem „Bundesprogramm Energie- effizienz“, das am 28. Juni 2023 neu aufgelegt wurde. Die Maßnahmen werden im Teil A der Richtlinie im Rahmen von „CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung“ gefördert. Das Wichtigste in Kürze: • Neben der Umrüstung auf LED-Beleuchtung werden auch weitere Energieeffizienzmaßnahmen gefördert. • Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % des Investitionsvolumens. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen ist auf maximal 600.000 Euro begrenzt. • Die Beleuchtungssysteme müssen zu Anlagen gehören, die ausschließlich der Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse dienen und der Innenwirtschaft zugerechnet werden können. • Antragsberechtigt sind KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen), die eine Niederlassung in Deutschland haben. • Gefördert wird ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Ersatzlampen oder Einzelkomponenten von Leuchten). • Eine verpflichtende, vorherige Beratung mit Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts durch eine von der BLE zugelassene, sachverständige Person kann mit bis zu 80 % der Netto-Beratungsausgaben gefördert werden. Unser Tipp! Die LED-Hallenstrahler (Art. 345805 - 345830) erfüllen alle technischen Anforderungen des Förderprogramms. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf www.ble.de/energieeffizienz. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Die BEG unterstützt im Teilprogramm „Einzelmaßnamen“ (BEG EM) u.a. den Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden (nur Bestandsgebäude). Das Wichtigste in Kürze: • Förderfähig sind Materialkosten, Kosten für Installation, Inbetriebnahme und zur Durchführung der Maßnahme erforderliche Umfeldmaßnahmen sowie zusätzlich Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. • Der Zuschuss beträgt max. 20% für die förderfähige Maßnahme sowie zusätzlich 50% für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten. • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro (brutto) • Gefördert wird ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Ersatzlampen oder Einzelkomponenten von Leuchten) • Ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Diese Produkte von Kerbl erfüllen alle technischen Anforderungen des Förderprogramms: • LED-Hallenstrahler (Art. 345805 - 345830) • LED-Hallenstrahler Eco (Art. 345850 - 345852) • LED-Flutlicht MultiLED pro (Art. 345985, 345990) • LED-Flutlicht Comfort Pro (Art. 345691, 345692, 345694) • LED-Feuchtraumleuchte FarmPRO (Art. 345616, 345617) • LED-Feuchtraumleuchte FarmLINE (Art. 345580, 345581) • LED-Feuchtraumleuchte (Art. 34546, 34547) • Steuerung für LED-Beleuchtung (Art. 345000, 345001) Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf www.bafa.de/beg LED-Förderprogramme Jetzt Zuschuss für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung beantragen!

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