LED-Beleuchtung

10 LED-Förderprogramme Jetzt Zuschuss für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung beantragen! Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert die Umrüstung auf LED-Beleuchtung mit dem „Bundesprogramm Energieeffizienz“, das am 28. Juni 2023 neu aufgelegt wurde. Die Maßnahmen werden im Teil A der Richtlinie im Rahmen von „CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung“ gefördert. Das Wichtigste in Kürze: • Neben der Umrüstung auf LED-Beleuchtung werden auch weitere Energieeffizienzmaßnahmen gefördert. • Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und ist zusätzlich auf einen Betrag von 900 Euro für mittlere Unternehmen und 1.200 Euro für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO₂ begrenzt (Fördereffizienz). • Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen beträgt 12.000 Euro. • Die Beleuchtungssysteme müssen zu Anlagen gehören, die ausschließlich der Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse dienen und der Innenwirtschaft zugerechnet werden können. • Antragsberechtigt sind KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen), die eine Niederlassung in Deutschland haben. • Gefördert wird ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Ersatzlampen oder Einzelkomponenten von Leuchten). • Eine verpflichtende, vorherige Beratung mit Erstellung eines CO₂-Einsparkonzepts durch eine von der BLE zugelassene, sachverständige Person kann als maßnahmenspezifische Beratung gefördert werden. Unser Tipp! Die HiLED und MultiLED Premium Farmer in Verbindung mit unserer LED-Steuerung erfüllen alle technischen Anforderungen des Förder- programms. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf www.ble.de/energieeffizienz. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Die BEG unterstützt im Teilprogramm „Einzelmaßnamen“ (BEG EM) u.a. den Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden (nur Bestandsgebäude). Das Wichtigste in Kürze: • Förderfähig sind Materialkosten, Kosten für Installation, Inbetriebnahme und zur Durchführung der Maßnahme erforderliche Umfeldmaßnahmen sowie zusätzlich Kosten für energetische Fachplanungsund Baubegleitungsleistungen. • Der Zuschuss beträgt max. 20 % für die förderfähige Maßnahme sowie zusätzlich 50 % für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten. • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro (brutto). • Gefördert wird ausschließlich der komplette Leuchtentausch (keine Ersatzlampen oder Einzelkomponenten von Leuchten). • Ausschließlich Investitionsvorhaben, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Diese Produkte von Kerbl erfüllen alle technischen Anforderungen des Förderprogramms: • LED-Hallenstrahler HiLED Premium Farmer • LED-Hallenstrahler HiLED Pro • LED-Hallenstrahler HiLED Evo • LED-Flutlicht MultiLED Premium Farmer • LED-Flutlicht MultiLED Pro • LED-Flutlicht MultiLED Evo • LED-Flutlicht Comfort Pro • LED-Feuchtraumleuchte FarmTUBE • LED-Feuchtraumleuchte FarmLINE • LED-Feuchtraumleuchte SlimLINE • Steuerung für LED-Beleuchtung (Art. 345000, 345001) Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf www.bafa.de/beg Jetzt investieren

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