Ratten- und Mäusefibel

12 Anwender- und Verkaufsinformation Wirkstoffgehalt >= 30 mg Selbstbedienungsverbot (Giftschrank) Wirkstoffgehalt < 30 mg Erwerb und Anwendung durch nicht sachkundige Anwender verboten Anwendung der 2. Generation Antikoagulanzien durch nicht sachkundige Anwender verboten unterliegt der ChemVerbotsV unterliegt nicht der ChemVerbotsV Verkäufer muss Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV besitzen und Erwerber über Anwendungen und Gefahren beraten entfällt der Erwerber muss mindestens 18 Jahre alt sein entfällt der Erwerber muss dem Händler namentlich bekannt sein oder seine Identität per Personalausweis angeben entfällt bei der Abgabe muss ein Abgabebuch geführt werden entfällt die Produkte dürfen im Einzelhandel (stationär oder online) nur an sachkundige Anwender abgegeben werden Rattenmittel mit den Wirkstoffen der 2. Generation dürfen nur mehr von Personen mit Sachkunde angewendet werden. Als Sachkunde-Nachweis gilt eine Ausbildung gemäß • Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung • § 4 Tierschutzgesetz oder vergleichbares Zertifikat über Verhalten und Bekämpfung von Nagetieren und den sicheren Umgang mit Rodentiziden • Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung Neue Gesetzgebung beim Verkauf/Verwendung von Rattenködern! Diese Angaben beruhen auf dem aktuellen Stand der Gesetze in Deutschland (ChemBiozidDV) und können sich im Laufe der Kataloglaufzeit ändern bzw. in anderen EU-Mitgliedsländern etwas abweichend darstellen.

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