9 Anwender- und Verkaufsinformation Wirkstoffgehalt >= 30 mg (2. Generation) Wirkstoffgehalt >= 50 mg Selbstbedienungsverbot Ja, Giftschrank Ja, Giftschrank Erwerb und Anwendung Nur für sachkundige Anwender zugelassen (gem. der in der Zulassung genannten Verwender Kategorie) Nur für sachkundige Anwender zugelassen (gem. der in der Zulassung genannten Verwender Kategorie) Regelung gemäß ChemVerbotsV Unterliegt der ChemVerbotsV Unterliegt der ChemVerbotsV Fachkundige Beratung/Abgabe Abgebende muss über die Sachkunde gemäß § 13 der ChemBiozidV verfügen Abgebende muss über die Sachkunde gemäß § 13 der ChemBiozidV verfügen Verpflichtendes Abgabegespräch Abgabegespräch erforderlich Abgabegespräch erforderlich Bedingungen für die Abgabe Abgabe erfolgt nur, wenn sichergestellt ist, dass die Person der in der Zulassung genannten Verwender Kategorie angehört und das Produkt bestimmungsgemäß sowie sachgerecht anwenden wird Abgabe erfolgt nur, wenn sichergestellt ist, dass die Person der in der Zulassung genannten Verwender Kategorie angehört und das Produkt bestimmungsgemäß sowie sachgerecht anwenden wird, Identitätsprüfung des Erwerbers Dokumentationspflicht Nein Ja Volljährigkeit d. Erwerbers Nicht erforderlich Erforderlich Neue Regelungen im Biozidhandel Ab dem 1. Januar 2025 wird die Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) ein Selbstbedienungsverbot für zahlreiche Biozidprodukte im Einzel- und Onlinehandel einführen. Für die Abgabe dieser Produkte wird eine Sachkunde gemäß § 13 ChemBiozidV der abgebenden Personen erforderlich sein, sowie ein Abgabegespräch gemäß § 11 Absatz 2 Nummer ChemBiozidDV durchgeführt werden müssen. Diese Regelung betrifft u.a. Produkte der Produktart 18 „Insektizide“ und Produktart 14 „Insektizide“. Es gibt jedoch Ausnahmen für Biozidprodukte, die im vereinfachten Zulassungsverfahren, beispielsweise mit natürlichen Wirkstoffen, zugelassen wurden. Diese Angaben beruhen auf dem aktuellen Stand der Gesetze in Deutschland (ChemBiozidDV) und können sich im Laufe der Kataloglaufzeit ändern bzw. in anderen EU-Mitgliedsländern etwas abweichend darstellen.
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